Klimageräte in Mietwohnungen

in eigener Sache

24.08.2026

Die Sommer werden wärmer. Deshalb möchten viele Mieterinnen und Mieter ein Klimagerät nutzen.

Erlaubt sind mobile Klimageräte mit Abluftschlauch, wenn dafür nicht gebohrt wird und nichts fest am Gebäude montiert wird.

Nicht erlaubt sind fest eingebaute Klimaanlagen, zum Beispiel Split-Geräte mit Außengerät an Fassade oder Balkon.